Infomationen zum Batteriepfand:
Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind gem. §10 BattG verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufes der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass es sich bei gebrauchten Starterbatterien um Gefahrgut handelt und diese nur mit Logistikunternehmen versendet werden dürfen, die dies akzeptieren. Sendungen die nicht einwandfrei als Gefahrgut von Ihnen versandt werden, nehmen wir nicht an!
Sie können Ihre Altbatterie an vielen Wertstoffhöfen kostenfrei abgegeben.
Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch per Post an den Verkäufer zurücksenden. Der Verkäufer erstattet Ihnen auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterie.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
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